AGB

Travel and Golf GbR - Langenau 16 - 91077 Dormitz

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die §§ 651 a ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 bis 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung und den besonderen Kataloghinweisen haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese und folgenden Text sorgfältig durch.

1. Reiseanmeldung

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an. Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung zum jeweiligen Angebot auf unserer Internetseite sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die wir Sie vor der Buchung Ihrer Reise selbstverständlich informieren werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme Ihres Angebots durch uns zu Stande. Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung.

2. Bezahlung

Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht aus dem in Ziffer 4.2 genannten Grund abgesagt werden kann.

3. Leistungsänderungen/Preisänderungen

3.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt der Reise, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind, bleiben eventuelle Gewährleistungsansprüche unberührt. Wir werden Sie vor Leistungsänderungen oder -abweichungen oder einer zulässigen Absage der Reise unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungs- oder Absagegrund informieren.

3.2. Im Falle einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als von 5 von 100 oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie vom Vertrag zurücktreten. Sie können stattdessen, ebenso wie bei einer Absage der Reise durch uns, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Ihre diesbezüglichen Rechte haben Sie unverzüglich nach unserer Ihnen gegenüber erfolgenden Erklärung geltend zu machen.

3.3. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und für uns nicht vorhersehbar waren.

3.4. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung werden wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 4 Wochen vor Reiseantritt, davon in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig.

4. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Rücktrittspauschale

4.1. Rücktritt des Kunden

Sie können jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns.

Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von uns ersparten Aufwendungen sowie dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben können.

Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt aus Beweisgründen schriftlich zu erklären.

4.2. Umbuchung

Sollten auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35,00 €.

5. Rücktrittspauschale

5.1. Die nachfolgenden Rücktrittspauschalen sind unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und berücksichtigen bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:

- Hotels, Mietwagen und Transfer

bis 30 Tage vor Reisebeginn 25 %

vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 50 %

vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60 %

vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 70 %

vom 6. bis 3. Tag vor Reiseantritt 85 %

vom 2. bis 1. Tag vor Reiseantritt 90 %

bei Rücktritt am Abreisetag oder bei Nichtantritt 100 %

- Flüge zu tagesaktuellen Preisen

Nach Festbuchung fallen sofort 100% Stornokosten an unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung. Dies gilt ebenso für Sportgepäck und Sitzplatzreservierung.

- Greenfees/Abschlagzeiten

bis 45 Tage vor Anreise 25% Stornokosten (bei Reisen in die Türkei 50%). Danach sind die Leistungen voll umfänglich zu zahlen und ein Rücktritt ist ausgeschlossen

5.2. Maßgebend für den Rücktritt ist der Zeitpunkt der Zustellung einer schriftlichen Rücktrittserklärung bei Travel and Golf GbR

5.3. Um Kosten und Gebühren zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen ausdrücklich eine Reiserücktrittsversicherung sowie eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.

5.4. Ihnen steht der Nachweis offen, dass uns überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist, als die Pauschale.

5.5. Beachten sie bitte unbedingt etwaige abweichende Angaben beim einzelnen Angebot.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge

b) bis vier Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

7. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Wir können jedoch für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine nach § 638 Absatz 3 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasste, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.

8. Haftung des Reiseveranstalters 8.1. Eigene Leistungen Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: - die gewissenhafte Reisevorbereitung - die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger - die Richtigkeit der Reisebeschreibung

8.2. Erfüllungsgehilfen Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

9. Obliegenheiten des Kunden

9.1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

9.2. Leisten wir nicht innerhalb einer von Ihnen bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, können Sie selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn wir die Abhilfe verweigern oder wenn die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse Ihrerseits geboten wird.

9.3. Sie sind verpflichtet, uns den aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlassen Sie dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur für den Fall nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar. Sie sind verpflichtet, die Mängelanzeigen unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel uns an unserem Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. unserer Erreichbarkeit werden Sie in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Wir weisen darauf hin, dass die Reiseleitung beauftragt ist, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Die Reiseleitung vor Ort ist jedoch nicht befugt, Ihre Ansprüche anzuerkennen.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

10. Beschränkung der Haftung

10.1. Unsere vertragliche Haftung auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit Ihnen durch uns ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden, der kein Körperschaden ist, allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

10.2. Im Übrigen findet das Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen), das Gesetz zur Harmonisierung des Haftungsrechts im Luftverkehr vom 06.04.2004, die Verordnung (EG) Nr. 889/2002 und die Verordnung über die Inkraftsetzung der angepassten Haftungshöchstbeträge des Montrealer Übereinkommens Anwendung. Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

11.1. Ihre Ansprüche nach den § 651 c bis 651 f BGB haben Sie innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise uns gegenüber geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.

11.2. Ihre Ansprüche nach den § 651 c bis 651 f BGB verjähren in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

12. Versicherungen

12.1. Insolvenzschutz-Versicherung

Über die Anzahlung (vgl. Bezahlung) hinaus sind wir nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden (§ 651 k BGB). Dementsprechend haben wir dieses Insolvenzrisiko bei der TAS Touristik Assekuranzmakler und Service GmbH abgesichert. Der Sicherungsschein, der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs den direkten Anspruch gegen den Versicherer verbrieft, wird Ihnen mit der Anzahlungsrechnung ausgehändigt.

12.2. Reiseversicherungen

Eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV) bei der Europäischen- Reiseversicherungs-Gesellschaft wird allen Reiseteilnehmern empfohlen. Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der vereinbarten Stornokosten, wenn Sie krankheitsbedingt von der Reise zurückgetreten sind.

13. Gerichtsstand

Gerichtsstand für aus dem Vertragsverhältnis entstehende Streitigkeiten zwischen uns und Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ist Nürnberg. Wir bleiben aber berechtigt, auch an jedem für Sie zuständigen Gericht zu klagen.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

15. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften

Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.

16. Sonstiges

Die Reisebedingungen sind ab dem 20.10.2014 gültig. Mit der Veröffentlichung dieser Reisebedingungen verlieren alle bisherigen Reisebedingungen ihre Gültigkeit.

17. Unterrichtung von Fluggästen über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringen Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft beziehungsweise die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird beziehungsweise werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, müssen wir Sie informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, müssen wir Sie über den Wechsel informieren. Wir müssen unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden.“